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Wie ist die Teilnahme am Unterricht geregelt, wenn etwa der ÖPNV bestreikt wird?
Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des ÖPNV oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg ist die Teilnahme am Unterricht weiterhin verpflichtend.