Organisation
Das MSB nimmt für das Land die Schulaufsicht wahr. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören die Schulämter und die Bezirksregierungen.
Aufgaben
Das Ministerium für Schule und Bildung ist ein Ressort der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gehören neben dem Ministerpräsidenten insgesamt 12 Ministerinnen und Minister an. Sie entscheiden über Gesetzesvorlagen, Leitlinien der Regierungsarbeit, wichtige landespolitische Vorhaben sowie bedeutende administrative und personelle Angelegenheiten. Zugleich sind sie für die Ausführung der vom Landtag beschlossenen Gesetze zuständig.
Die Landesregierung berät über Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen. Auch Bundesgesetzentwürfe werden, soweit sie der Mitwirkung des Bundesrates bedürfen behandelt. Die Länder wirken über den Bundesrat auch an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Aufgabenfelder des Ministeriums für Schule und Bildung
Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Nach den Amtlichen Schuldaten 2018/2019 umfasst dies rund 5.000 Schulen, ca. 182.000 Lehrerinnen und Lehrer und über 2 Millionen Schülerinnen und Schüler.
Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich Schule sind:
- die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen,
- die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen,
- die Stärkung der Einrichtungen im Geschäftsbereich durch größere Selbstständigkeit und durch Einführung neuer Steuerungselemente - insbesondere die Stärkung der Selbstständigkeit von Schule sowie
- eine an diesen Zielen ausgerichtete moderne und effiziente Organisation und Wahrnehmung von Schulaufsicht.
Organisation
Organisationsplan des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Den Aktenplan, Stand 14. März 2022, des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie hier. Mit Blick auf die Anforderungen des E-Government Gesetzes wurde der Aktenplan umfassend angepasst und überarbeitet.
Informationssicherheit
Die Leitlinie zur Informationssicherheit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 29. Oktober 2018 in Kraft getreten und im Dezember 2022 aktualisiert worden.
Diese Leitlinie beschreibt den Stellenwert, die verbindlichen Prinzipien und das angestrebte Niveau der Informationssicherheit im Schulministerium und dem Geschäftsbereich. Sie formuliert die erforderliche Sicherheitsziele sowie den organisatorischen Rahmen, in dem diese umgesetzt werden.
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