
Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet
Familiengrundschulzentren bilden an schon bestehenden Grundschulen im Stadtteil „Knotenpunkte“, an denen kommunale Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden.
Fragen & Antworten zur „Richtlinie zur Förderung von Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“ Informationen für Schulträger
Die Förderung wird für die Fortführung bereits bestehender Familiengrundschulzentren – 40 bestehende FGZ an 12 Standorten - gewährt (vgl. Ziffer 4 lit. f) der Förderrichtlinie). Im Haushalt 2023 ist ein Aufwuchs der Familiengrundschulzentren für weitere Standorte vorgesehen. Die Erweiterung der Förderrichtlinie wird derzeit vorbereitet.
- 0,5 Stelle Kommunale Begleitung: In jeder Kommune muss entweder im Schulverwaltungsamt oder im Jugendamt eine 0,5 Koordinationsstelle (ab vier Familiengrundschulzentren 1,0 Koordinationsstelle) neu geschaffen werden, die dafür zuständig ist, für die in der Kommune entstehenden Familiengrundschulzentren im Rahmen dieser Förderrichtlinie Entwicklungsschritte und passgenaue Angebote der vor Ort existierenden Ämter zu sichten, zu bündeln und an die Schulen zu bringen.
- 0,5 Leitungsstelle in jedem Familiengrundschulzentrum: Jedes Familiengrundschulzentrum braucht eine eigene Leitung. (Diese kann personell auch mit der Leitung der Offenen Ganztagsschule am Standort besetzt werden, um dann eventuell eine ganze Stelle für die Leitung der Offenen Ganztagsschule und des Familiengrundschulzentrums zu ermöglichen).
- Das Land fördert pro genannter halbe Stelle 80% von 36.000 Euro (bis zu 28.800 Euro).
Zusätzlich erhält jede Schule 10.000 Euro (8.000 vom Land) zur Ausgestaltung konkreter Angebote
Das Land fördert bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil vom Schulträger zu erbringen.
Die Förderung wird im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 gewährt.
Förderung der bestehenden Familiengrundschulzentren im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums ist nur möglich an Schulen mit Offenem Ganztag mit Standortfaktor 4 oder 5
- Es müssen mindestens zwei Familiengrundschulzentren pro Antragsteller/in gegründet werden
- Es wird ein positives Votum der Schulkonferenz, der Schulleitung, der unterer Schulaufsicht und des Trägers der Offenen Ganztagsschule benötigt
- Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich zur Durchführung von Maßnahmen, die unter die Eckpunkte im Sinne der Nr. 2 der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren fallen. Dabei werden von Beginn an mindestens zwei Eckpunkte erfüllt.
Die Auswahl der bestehenden Familiengrundschulzentren ist im Einvernehmen mit der zuständigen Unteren Schulaufsicht, der jeweiligen Schulleitung (nach vorherigem Beschluss der Schulkonferenz) sowie dem jeweiligen Träger des Offenen Ganztags erfolgt.
Nein. Gleichwohl sollte es möglich sein, Angebote in der Schule durchzuführen. Darüber hinaus können auch Räume in angrenzenden Gebäuden (wie z.B. Bibliothek, Kirche, etc. genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Familien dadurch keine längeren Wege in Kauf nehmen müssen). Auch sollte die Leitung des Familiengrundschulzentrums ein Büro zur Verfügung gestellt bekommen.
Die einzelnen Familiengrundschulzentren und Schulträger erhalten weitere Unterstützungsangebote. Durch die Einrichtung einer Landeskoordination werden Angebote wie Netzwerktreffen, ein intrakommunaler Austausch sowie ein Monitoring angeboten.
Ja, dies ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass auch tatsächlich 0,5 Stellen für die Koordinierung des Programmes eingebracht werden.
Familiengrundschulzentren - ein Projekt der Ruhr-Konferenz
Die Familienzentren an Grundschulen sind ein Projekt der Ruhr-Konferenz.
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt.
Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.
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