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Hauptpersonalräte
Die zurzeit sieben Hauptpersonalräte für Lehrkräfte sind nach Schulformen gegliedert zusammengesetzt.
Die Hauptpersonalräte für Lehrkräfte sind nach Schulformen gegliedert zusammengesetzt. Es gibt zur Zeit 7 Hauptpersonalräte. Sie werden alle 4 Jahre von den beschäftigten Lehrkräften gewählt und vertreten die Interessen der beschäftigten Lehrkräfte auf der Grundlage des Länderpersonalvertretungsgesetzes (LPVG) NRW. Nach diesem Gesetz haben sie umfängliche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte. Die Hauptpersonalräte beraten die Beschäftigten in allen dienstlichen Angelegenheiten.