
Schulformen
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schulformen in Nordrhein-Westfalen.
Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4 und wird auch als Primarstufe bezeichnet. Sie wird von allen Kindern in Deutschland besucht und ist die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Nach der Grundschule können die Eltern für ihre Kinder aus einem Angebot verschiedener Schulformen der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) wählen. Die Sekundarstufe I umfasst an Sekundar-, Gesamt-, Real- und Hauptschulen sowie an Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang (G9) die Klassen 5 bis 10, an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang (G8) die Klassen 5 bis 9.
Haben die Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, dass sie die Sekundarstufe II an einer allgemeinbildenden Schule wie dem Gymnasium oder der Gesamtschule besuchen oder an das Berufskolleg wechseln.
Die gymnasiale Oberstufe an allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Gesamtschulen) und Beruflichen Gymnasien (Berufskolleg) ist identisch und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben. Schülerinnen und Schüler können dort auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs in der Sekundarstufe II eigenständige Bildungsgänge besuchen, die zur Fachhochschulreife führen.
Im Berufskolleg können Schülerinnen und Schüler auch den schulischen Teil der dualen Berufsausbildung absolvieren und dabei zugleich weitere schulische Abschlüsse bis zur Fachhochschulreife erwerben. In vielfältigen weiteren Bildungsgängen können sie sich in verschiedenen Fachbereichen (z. B. Wirtschaft, Erziehung und Soziales oder Technik) gezielt auf eine Ausbildung oder ein Studium vorbereiten und in der Regel alle Schulabschlüsse inklusive Abitur gleichzeitig mit einem vollzeitschulischen Berufsabschluss verbinden.
Eine weitere Schulform der Sekundarstufe II ist das Weiterbildungskolleg. Das Weiterbildungskolleg umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife). In den drei Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs können alle allgemeinbildenden Abschlüsse des Sekundarbereichs I und II auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden.
Neben den Regelschulen gibt es für Kinder beruflich Reisender besondere schulische Unterstützungsangebote. Denn: Auch wenn sie ihre Eltern auf den Reisen begleiten sind sie schulpflichtig und müssen deshalb im Jahr bis zu 30 verschiedene Schulen besuchen.