Bildungs- und Teilhabepaket
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Informationen zur Umsetzung des Bildungspaketes
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen nach dem SGB II zum Teil als verfassungswidrig beanstandet.
Die Landesregierung hat zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, gelten andere Verfahren.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
(z. B. Vereinsmitgliedschaften).
Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.
Informationen zur Lernförderung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Schulministerium und dem Familienministerium am 18. Juli 2012 in einem Erlass die Auslegung des § 28 Abs. 5 SGB II zur Lernförderung geregelt. Demnach erhalten Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, einen Zugang zur Lernförderung, wenn diese zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Weitere Informationen liefert die Arbeitshilfe des MAGS zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Die Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sowie alles relevanten Anträge für den Bereich Sozialhilfe finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW).
Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“
Über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ werden ausschließlich Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien unterstützt. Hintergrund des Härtefallfonds ist es, Kindern, die an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen (sollen), dies finanziell zu ermöglichen, um Ausgrenzung zu vermeiden. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft sind. Anspruchsberechtigte sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre
· die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
· deren Eltern Kinderzuschlag erhalten,
· deren Eltern Wohngeld beziehen.
Die Bedürftigkeitsprüfung- und Bescheinigung erfolgt durch die zuständige Stelle in den Kommunen. Diese muss bestätigen, dass keine Ansprüche auf Leistungen nach SGB II, XII und BuT bestehen, um Doppelförderungen zu vermeiden. Leistungen des Härtefallfonds sind mit dem „Antrag individuell“ bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt auch die Vorlage eines Ablehnungsbescheids des Jobcenters nach § 7 SGB II.
Die neuen Förderrichtlinien können Sie hier herunterladen.
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