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Schul- und Modellversuche
Laut nordrhein-westfälischem Schulgesetz dienen Schulversuche dazu, das Schulwesen weiterzuentwickeln. Die vom Schulministerium genehmigten Versuche bieten die Möglichkeit, schulische Vorhaben zu testen, um sie gegebenenfalls später in das reguläre Schulsystem aufzunehmen. Sie müssen vom Ministerium genehmigt werden.