
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Schulleitungen tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte. Hier finden sie Hinweise und Handlungshilfen sowie Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge.
Verantwortung vor Ort
Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.
Fachliche Unterstützung
In der Schulabteilung der jeweiligen Bezirksregierung stehen die Dezernentinnen und Dezernenten für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Das Ministerium hat zu diesem Aufgabengebiet diverse Hinweise und Handlungshilfen entwickelt. Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge im geschützten Bereich der Homepage bereit.
Hier geht es zu den Angeboten für berechtigte Nutzerinnen und Nutzer (Zugang zum geschützten Bereich)Zugangsberechtigungen erhalten alle Lehrkräfte (§ 57, § 58 SchulG) der öffentlichen Schulen in NRW über die Leitung ihrer Schulen. Hier sind auch die Informationen zur Erhebung der psycho-sozialen Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Verwendet wird der COPSOQ-Fragebogen (Copenhagen Psychosocial Questionnaire), in der von der unabhängigen Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften (FFAW) zusammen mit dem Schulministerium sowie den Hauptpersonal- und Hauptschwerbehindertenvertretungen für Nordrhein-Westfalen weiterentwickelten Fassung. |
Weitere Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Psychosoziale Belastungen: BAD GmbH bietet Schulen wieder Termine für Module und Workshops
- Gewalt gegen Lehrkräfte
- "Konflikte bearbeiten – Mobbing verhindern" – Broschüre der Bezirksregierung Münster
- GET.ON – Kostenloses Gesundheitstraining Online
- MobbingLine Nordrhein-Westfalen: Anonyme Beratung zum Thema Mobbing montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0211 8371911
- Sichere Schule - Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: Informationen und Rechtsvorschriften zu einzelnen Schulräumen und den dort potentiell gefährlichen Einrichtungen und Geräten werden anschaulich aufbereitet.
- Handbuch Lehrergesundheit - Impulse für die Entwicklung guter gesunder Schulen, DAK-Gesundheit & Unfallkasse NRW (Hrsg.)
- Innenraumhygiene in Schulgebäuden
- Lärm-Akustik-Belastungen in Schulen: Maßnahmenkatalog zur Reduzierung von Lärm. Gelingensbedingungen für ein erfolgreiches Lehren und Lernen. Broschüre 79 der Unfallkasse zur Prävention in NRW.