Ministerin Feller: Wir machen unsere Schulen fit für den Umgang mit KI-Anwendungen
Schulen erhalten breites Unterstützungsangebot zu ChatGPT
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Seit Ende November ist die KI-Anwendung ChatGPT frei zugänglich und erreicht immer mehr Nutzerinnen und Nutzer (KI = künstliche Intelligenz). Das Ministerium für Schule und Bildung stellt daher den Schulen einen Handlungsleitfaden sowie weitere Informations- und Vertiefungsmaterialien zum Umgang mit textgenerierenden KI-Anwendungen zur Verfügung. Damit erhalten Lehrkräfte, Schulleitungen, Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht eine zielgerichtete Orientierung mit rechtlichen und klärenden Hinweisen zu zentralen Fragen, die für den schulischen Alltag relevant sind.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Ein sicherer Umgang mit KI-Anwendungen wird für die Zukunft in Ausbildung, Studium und Beruf immer wichtiger. Mit unserem Handlungsleitfaden geben wir den Schulen Sicherheit für den schulischen Umgang mit KI-Anwendungen. Ein generelles Verbot, KI-Anwendungen zu nutzen, steht nicht zur Debatte. Wir müssen unsere Schülerinnen und Schülern für die Zukunft fit machen.“
ChatGPT ist eine Anwendung, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz umfangreiche Antworten auf die Texteingaben von Benutzerinnen und Benutzern erstellt. ChatGPT kann unter anderem in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Das Programm ist in der Lage, auch Zusammenhänge zwischen aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen, sodass der Eindruck einer Unterhaltung entsteht.
Der Handlungsleitfaden macht klar, dass textgenerierende KI-Anwendungen Risiken bergen, aber auch Chancen bieten: Ein lernförderlicher Einsatz von KI kann beispielsweise dazu beitragen, Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen individuell zu fördern. So kann der Chatbot vorhandene Texte strukturieren, Formulierungs- ebenso wie Korrekturvorschläge anbieten und Schreibprozesse durch direkte Rückmeldungen steuern. Auf der anderen Seite können mit KI erstellte Texte aber auch Falschaussagen enthalten und in den Trainingsdaten angelegte Vorurteilsstrukturen reproduzieren. Die Fähigkeit, Fake News von Fakten auf der Grundlage eines eigenen gesicherten Wissens zu unterscheiden und Textaussagen zu bewerten, wird damit immer wichtiger werden.
Der Handlungsleitfaden gibt zudem Empfehlungen, wie die Nutzung textgenerierender KI angegeben werden soll. Darüber hinaus finden sich Hinweise zur Konstruktion von Lern- und Leistungsaufgaben, die nicht allein von einer KI erledigt werden können.
Um die Schulen bei der Arbeit mit dem Handlungsleitfaden zu unterstützen, ist der Veröffentlichung eine Präsentation hinzugefügt, die in Lehrerkonferenzen, Seminarkonferenzen oder Schulleiterdienstbesprechungen genutzt werden kann.
Zusätzlich zum Handlungsleitfaden wird den Schulen ein Vertiefungsangebot in Form eines Moodle-Kurses unterbreitet. Der Moodle-Kurs bietet Lehrkräften die Möglichkeit, sich mit textgenerierenden KI-Anwendungen noch intensiver auseinanderzusetzen. Das Angebot beinhaltet zudem Unterrichtsbeispiele, die Lehrkräfte bei der Thematisierung von KI-Anwendungen im Fachunterricht unterstützen sollen.
Ministerin Feller abschließend: „Eine Aufgabe unserer Schulen ist es, Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts mit KI vertraut zu machen. Junge Menschen müssen lernen, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren. Sie sollen erkennen, welche Potentiale, aber auch welche Risiken damit verbunden sein können und welche gesellschaftlichen Auswirkungen der Einsatz von KI hat. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Bereich KI wird sich das Schulministerium weiterhin mit dem Thema befassen und hierüber regelmäßig informieren.“
Weitere Informationen finden Sie hier im Bildungsportal.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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