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Schulrecht

Neben Informationen rund ums Schulgesetz erfahren Sie hier Weitergehendes über die auslegenden Verordnungen und Erlassen zum Schulrecht.

Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen.

Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann.

Mit Hilfe des Privatschulrechts regelt das Schulrecht die Errichtung von Schulen, die nicht von öffentlichen Trägern betrieben werden. Erlasse regeln Details des Schulalltags, zum Beispiel, wann Hitzefrei gegeben werden darf.