Anschaffung digitaler Lernmittel
Anschaffung digitaler Lernmittel, die ein Schulbuch ersetzen
Sollen Lernmittel, die den Lehrplan für ein ganzes Schuljahr abbilden, als digitales Lernmittel angeschafft werden, so ist es zwingend erforderlich, dass diese vom Ministerium für Schule und Bildung NRW zugelassen wurden und im Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel Nordrhein-Westfalen aufgeführt sind.
Anschaffung digitaler Lernmittel, die kurzzeitig im Unterricht eingesetzt werden (z. B. Apps)
Die einzelne Schule gestaltet den Unterricht im Rahmen der Richtlinien und Lehrpläne in eigener Verantwortung. Deshalb gelten auch ergänzende Medien, die nur kurzfristig im Unterricht eingesetzt werden, als pauschal zugelassene Lernmittel. Hierunter zählen nicht nur Wörterbücher, Atlanten etc. sondern auch digitale Werke wie z. B. Apps oder digitale Anwendungen.
Hier ist Voraussetzung, dass die Anschaffung im Rahmen der Schulkonferenz und auf Empfehlung der Fachkonferenz als pauschal zugelassene Lernmittel beschlossen wurde.
Diese Lernmittel, können dann auch im Rahmen der Lernmittelfreiheit über das Schulträgerbudget oder den Eigenanteil beschafft werden.
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