Land setzt Förderrichtlinie in Kraft und stellt Chancenbudgets über 10 Millionen Euro bereit
Rahmenbedingungen für das Startchancen-Programm stehen nun fest / Schulministerin Dorothee Feller: „Schulen haben Planungssicherheit – wir kommen mit großem Tempo voran.“
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Die Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter mit großen Schritten voran. Die Landesregierung hat am Montag, 9. September 2024, die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Programm-Säule I veröffentlicht – die Basis dafür, dass an den im Schuljahr 2024/2025 teilnehmenden 400 Schulen Investitionen in eine lernförderliche, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität gefördert werden können. Zudem gab die Landesregierung die Programm-Säule II betreffenden Chancenbudgets in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro frei. Dieses Geld ermöglicht den Schulen Verbesserungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung. „Die Neuerungen geben den Schulen Planungssicherheit“, betonte Schulministerin Dorothee Feller, „ich wünsche allen viel Erfolg bei der Vorbereitung ihrer Maßnahmen und freue mich, dass wir bei der Umsetzung des Startchancen-Programms gemeinsam mit den Bezirksregierungen, den Staatlichen Schulträgern und den beteiligten Schulen mit großem Tempo vorankommen, um zusammen die Türen zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu öffnen.“
Die Förderrichtlinie, erstellt nach zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen, wird sicherstellen, dass in den Startchancen-Schulen eine gute Lernumgebung mit zeitgemäßer Infrastruktur und Ausstattung entstehen kann. Dazu stehen Nordrhein-Westfalen in den kommenden zehn Jahren insgesamt rund 966,6 Millionen Euro zur Verfügung. „Mit der Förderrichtlinie haben wir den Handlungsspielraum für Investitionen durch die Schulträger so breit wie möglich und die bürokratischen Anforderungen hingegen so schmal wie möglich ausgestaltet“, sagte Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im Schulministerium.
Zugleich mit der Richtlinie veröffentlichte das Schulministerium auf seiner Website, dem Bildungsportal, auch eine Übersicht, aus der hervorgeht, mit wie viel Geld die 91 Träger der 400 Startchancen-Schulen der ersten Gruppe für ihre Planungen nun rechnen können. Über die Programmlaufzeit von zehn Jahren belaufen sich die Fördermittel für diese Schulen auf initial 395 Millionen Euro. Diese machen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus, mindestens 30 Prozent sind als Eigenanteil durch die Schulträger zu erbringen. Die Träger öffentlicher Schulen können den Eigenanteil auch aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanzieren.
Die Förderrichtlinie ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen zunächst auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt. Dies ist in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis und steht nicht im Widerspruch zu der zehnjährigen Laufzeit des Startchancen-Programms.
Die freigegebenen zehn Millionen Euro der Programm-Säule II werden den Schulen als fachbezogene Pauschale über die Schulträger zur Verfügung gestellt. Eine Liste mit den Summen, welche den einzelnen Schulen zustehen, findet sich ebenfalls im Bildungsportal. Sowohl die Höhe des schulscharfen Chancenbudgets als auch die Schulträgerbudgets des Investitionsprogramms richten sich nach der Anzahl der im Rahmen des Startchancen-Programms adressierten Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen und der „vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung“ an Berufskollegs. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Auswahl der gesamten Startchancen-Schulen kann sich die Höhe der Fördermittel für die einzelne Schule im kommenden Programmjahr gegebenenfalls geringfügig verändern. Es ist jedoch Sorge dafür getragen, dass die Beträge grundsätzlich nicht geringer ausfallen. Die weiteren rund 520 Schulen, die für eine Teilnahme am Startchancen-Programm ab dem kommenden Schuljahr infrage kommen, sollen im vierten Quartal 2024 eine entsprechende Einladung erhalten.
Im Bildungsportal erhalten Sie weitere Informationen zum Startchancen-Programm sowie Informationen zu häufig gestellten Fragen.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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