Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte einer Schule sind dem Kindeswohl der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Dieser Schutzauftrag wird von den Schulen verantwortungsbewusst und konsequent umgesetzt, dennoch gibt es Einzelfälle von Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen.