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Grundschulempfehlung und Übergang in die weiterführenden Schulen

Schülerin sitzt lächelnd neben einer Erwachsenen, die ihr die Hand auf den Rücken gelegt hat. Am Bildrand sind weitere anwesende Personen zu erkennen.

Grundschulempfehlung und Übergang in die weiterführenden Schulen

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Doch worauf basiert sie? Und wann müssen Eltern ihr Kind an der weiterführenden Schule anmelden?

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Diese begründete Empfehlung soll ihnen helfen, die richtige Schulform für das Kind zu wählen und eine geeignete Schule zu finden. Die Empfehlung ist als Hilfestellung der Grundschule gedacht, aber nicht bindend. Nach der Beratung durch die Grundschule können die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Dort wird im Rahmen der Aufnahmekapazität entschieden, ob das Kind aufgenommen wird.

Fragen und Antworten

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Über die Aufnahme bei Anmeldungen, die die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, wird nach den Maßgaben des § 1 APO-SI entschieden.

Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen sind die Richtlinien und Lehrpläne für die Primarstufe aus dem Jahr 2021 sowie die Ausbildungsordnung Grundschule.

Eine vorgegebene quantifizierte Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es allerdings nicht.

Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben.

Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, werden Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule durch die Grundschule beraten.

Nein. Die Aufnahmekriterien sind abschließend in § 1 APO-SI geregelt. Eine eingeschränkte oder fehlende Empfehlung für eine Schulform ist kein solches Ausschlusskriterium und darf daher nicht herangezogen werden.

Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem letztmöglichen Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klasse 4 an Grundschulen. Die Termine der Ausgabe von Halbjahreszeugnissen bis zum Schuljahr 2029/30 finden sie hier.

An einer Schule oder an mehreren Schulen einer Schulform mit einem erwarteten Anmeldeüberhang oder bei neu genehmigten Schulen im Errichtungsjahr kann ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt werden. In dem Fall beginnt an diesen Schulen die Anmeldung in der ersten Woche des Anmeldezeitraums. An den Schulen der übrigen Schulformen findet die Anmeldung zwischen der dritten und sechsten Woche des Anmeldezeitraums statt.

Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Eltern beim kommunalen Schulträger.