Digitalisierung
Für modernen Unterricht sind eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur und Ausstattung sowie ein leistungsfähiger Breitbandanschluss ebenso notwendig wie Lehrerinnen und Lehrer, die im Umgang mit digitalen Medien qualifiziert sind.
Handlungsfeld 1 Die pädagogischen und didaktischen Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen – Schulen und Unterricht weiterentwickeln
Digitale Medien eröffnen neue, auch zunehmend individuelle Lernwelten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernausgangslagen in einer veränderten Lernkultur. Sie können den Wissenserwerb verändern, selbstgesteuertes Lernen und vernetztes Denken fördern, Teilhabe ermöglichen, Kreativität befördern, kritisches Denken herausfordern, kollaborative und kommunikative Arbeitsformen stärken, neue fachliche Anforderungen grundlegen und zeitgemäße Gestaltungsmöglichkeiten schulischer Lehr- und Lernprozesse ermöglichen.
Die Maßnahmen, die das Land im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung umsetzt, zielen immer auf das pädagogisch-didaktische Potenzial der Transformation von Schule und Unterricht sowie auf die Förderung von Medienkompetenz bzw. digitalen Schlüsselkompetenzen aller Schülerinnen und Schüler ab.
Handlungsfeld 2 Lehrkräfte unterstützen und qualifizieren
Mit dem Handlungsfeld 2 „Lehrkräfte unterstützen und qualifizieren“ werden zukunftsweisende Orientierungen und Unterstützungen für die Lehrkräfteausbildung und Lehrkräftefortbildung gegeben.
Die neuen Schwerpunktsetzungen in der Lehrkräfteausbildung und Lehrkräftefortbildung knüpfen dabei sowohl an die überarbeiteten bundesländerübergreifenden Fachstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie an die überarbeiteten Standards für die Lehrerbildung im Bereich Bildungswissenschaften als auch an die Entwicklungen im eigenen Lande an.
Handlungsfeld 3 Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur schaffen und sicherstellen
Für die Landesregierung ist die Implementierung einer digitalen Handlungsstrategie mit konkreten umzusetzenden Maßnahmen für den schulischen Bildungsbereich eine der zentralen handlungsleitenden Aufgaben. Sie kann nur durch die Schaffung und dauerhafte Sicherstellung digitaler Infrastrukturen gelingen.
Das Handlungsfeld 3 „Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur schaffen und sicherstellen“ stellt daher die Grundlage für die zeitgemäße und zukunftsfähige IT-Infrastruktur für und in den Schulen des Landes dar.
Angesichts der dargestellten Ausgangslage und Herausforderungen sind in diesem Zusammenhang auch der Bund sowie die Schulträger im Lande in der Mitverantwortung. Mit der „Digitalstrategie Schule NRW“ soll daher grundgelegt werden, dass alle Akteurinnen und Akteure in größtmöglicher und abgestimmter Kooperation ihren spezifischen Beitrag leisten.
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